Der Sommer 2026 war der heißeste Sommer der österreichischen Messgeschichte. Spätestens jetzt müsste eigentlich klar sein: Neben konsequentem Klimaschutz braucht es entschlossene Maßnahmen zur Klimaanpassung, damit unsere natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen erhalten und unsere Heimat lebenswert bleibt. Eine zentrale Rolle spielen dabei intakte Böden, Moore, Gewässer und Grünflächen: Sie speichern Wasser, sorgen für Abkühlung und federn die Folgen von Hitze, Trockenheit und Starkregen ab.
Doch anstatt unsere Natur besser zu schützen, legt die blau-schwarze Landesregierung eine Novelle vor, die zentrale Errungenschaften des Vorarlberger Naturschutzes zurückdrehen würde. Der Uferschutzbereich an Fließgewässern soll von derzeit zehn beziehungsweise 20 Metern auf fünf Meter reduziert werden. Die Schwellenwerte für naturschutzrechtliche Prüfungen von Bauwerken, Straßen und Parkplätzen sowie von Eingriffen in Moore und Magerwiesen sollen deutlich angehoben werden.
Begründet wird die Novelle mit Bürokratieabbau und schnelleren Verfahren. So soll auch das Beschwerderecht der Naturschutzanwaltschaft beschnitten werden, weil dadurch Verfahren angeblich verzögert würden. Doch seit seiner Einführung im Jahr 2019 hat die Naturschutzanwaltschaft gerade einmal zehn Beschwerden eingelegt. Von einem Instrument, das reihenweise wichtige Vorhaben verzögert, kann daher keine Rede sein.
Denn bei Naturschutzverfahren geht es meist nicht darum, ob gebaut werden darf, sondern darum, wie gebaut wird: Kann ein Gebäude anders platziert, eine Zufahrt kleiner geplant oder ein alter Baum erhalten werden? Lassen sich Bodenversiegelung und Lichtverschmutzung verringern? Kann ein Eingriff begrenzt oder an anderer Stelle ausgeglichen werden? Solche Auflagen verhindern ein Vorhaben in der Regel nicht. Sie ermöglichen vielmehr Lösungen, die beides zusammenbringen: die Umsetzung des Vorhabens und einen möglichst schonenden Umgang mit Natur und Landschaft.
Auch wirtschaftspolitisch ist der Kurs der Landesregierung alarmierend kurzsichtig. Vorarlberg gehört trotz hoher Naturschutzstandards seit Jahrzehnten zu den wirtschaftlich stärksten Regionen Österreichs. Unternehmen brauchen zwar verlässliche und zügige Verfahren – sie sind aber ebenso auf einen lebenswerten Standort für ihre Beschäftigten, ausreichend Wasser sowie Schutz vor Hochwasser und Hitze angewiesen. Wer heute beim Naturschutz spart und dadurch die Folgekosten von Klimakrise, Bodenversiegelung und Artenverlust erhöht, stärkt die Wirtschaft nicht. Er verschiebt die Kosten lediglich in die Zukunft.
Nicht nur unser Naturjuwel, das Naturschutzgebiet Rheindelta, ist schützenswert. Auch darüber hinaus gibt es in Höchst viele Flächen, die wichtig für die Artenvielfalt, den Wasserhaushalt und unser lokales Klima sind. Dazu zählen Gräben, Hecken, Einzelbäume, Brachen und Streuwiesen. Jeder einzelne Eingriff – die Verbreiterung einer Straße hier, die Entfernung einer Hecke dort – mag für sich genommen klein und vertretbar erscheinen. In der Summe führen sie jedoch dazu, dass Stück für Stück wertvoller Naturraum verloren geht. Genau deshalb braucht es klare Regeln, damit Eingriffe sorgfältig geprüft und möglichst naturverträgliche Lösungen gefunden werden – auch im Interesse künftiger Generationen.
Denn was einmal verbaut, versiegelt oder zerstört wurde, bekommen wir nur schwer oder gar nicht mehr zurück. Verantwortungsvolle Politik muss heute die Folgen von morgen mitdenken. Wir fordern die Landesregierung auf, die Novelle grundlegend zu überarbeiten, zu differenzieren und den Uferschutz, den Moorschutz sowie die unabhängige Stimme der Naturschutzanwaltschaft zu erhalten.
Werde auch Du aktiv: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bis zum 25. September 2026 eine offizielle Stellungnahme abgeben. Senden Sie Ihren Einspruch direkt per E-Mail an das Land Vorarlberg unter land@vorarlberg.at
